AGB
AGB der PureVita GmbH
PureVita GmbH
Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Telefon: +49 611 23668996
E-Mail: info@purevita.group
Website: https://www.purevita.group
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 34337
USt-IdNr.: DE362645473
Geschäftsführer: Govan Najim
Gültig ab: 16.11.2025
1. Geltungsbereich und Stellung von PureVita
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PureVita GmbH (nachfolgend „PureVita“, „wir“, „uns“) und dem Kunden bzw. Reisenden (nachfolgend „Kunde“, „Sie“) für alle von PureVita als Reiseveranstalter angebotenen Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB und der EU-Pauschalreiserichtlinie (Art. 250 EGBGB).
1.2 PureVita tritt für die in diesen AGB geregelten Reisen als Reiseveranstalter auf. Für Inhalt, Umfang und Durchführung der Pauschalreise ist PureVita als Veranstalter verantwortlich.
1.3 Soweit PureVita in Ausnahmefällen ausdrücklich nur als Vermittler einzelner Reiseleistungen Dritter tätig wird, wird hierauf gesondert hingewiesen. In diesem Fall kommen die Verträge über die vermittelten Leistungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande; es gelten dann dessen Bedingungen. Für Vermittlungsfälle gelten die separaten Vermittler-AGB von PureVita.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PureVita stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und PureVita, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgrundlagen und vorvertragliche Informationen
2.1 Grundlage des Angebots von PureVita und der Buchung des Kunden sind:
die jeweilige Reiseausschreibung (z. B. auf der Website, in Prospekten oder individuellen Angeboten),
ergänzende Informationen von PureVita zum Zeitpunkt der Buchung (z. B. per E-Mail),
und die Inhalte der Buchungsbestätigung.
2.2 Vorvertragliche Informationspflichten:
Vor Vertragsschluss stellt PureVita dem Kunden das gesetzlich vorgeschriebene Standardinformationsblatt für Pauschalreisen gemäß Art. 250 § 2 EGBGB zur Verfügung. Die weiteren vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 250 §§ 1-3 EGBGB werden erfüllt. Der Kunde bestätigt den Erhalt dieser Informationen durch die Buchung.
2.3 Information über ausführendes Luftfahrtunternehmen:
Sofern im Rahmen der Reise ein Flug erbracht wird, informiert PureVita den Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß EU-VO 2111/2005. Diese Information kann sich bis 14 Tage vor Reisebeginn noch ändern.
2.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und PureVita, die von der Reiseausschreibung abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch PureVita und sind nur wirksam, wenn sie in der Buchungsbestätigung oder in gesonderter Textform dokumentiert sind.
2.5 Sonderwünsche:
Sonderwünsche des Kunden (z. B. spezielle Zimmertypen, Diäten, Mobilitätshilfen) werden von PureVita nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen aber keine Vertragsleistung dar, sofern sie nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung bestätigt wurden. PureVita haftet nicht für die Erfüllung von Sonderwünschen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Buchung des Kunden kann mündlich, telefonisch oder in Textform (z. B. per E-Mail, Online-Formular) erfolgen. Die Buchung stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an PureVita zum Abschluss eines Reisevertrages dar.
3.2 Der Reisevertrag kommt zustande, sobald PureVita die Buchung durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Diese Buchungsbestätigung ist für den Inhalt des Reisevertrags maßgeblich und enthält alle wesentlichen Vertragsbedingungen.
3.3 Erfolgt die Buchung für mehrere Reisende, steht der buchende Kunde dafür ein, dass er von den weiteren Reiseteilnehmern bevollmächtigt ist, für sie zu handeln und deren vertragliche Verpflichtungen wie für eigene Verpflichtungen zu übernehmen. Der buchende Kunde haftet als Gesamtschuldner für alle Zahlungsverpflichtungen.
3.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot von PureVita vor, an das PureVita für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Zahlung leistet.
3.5 Der Kunde wird gebeten, besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen (z. B. Mobilitätseinschränkungen, Allergien, religiöse Anforderungen) vor Auswahl und Buchung der Reise mitzuteilen, damit PureVita diese berücksichtigen kann.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
4.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung sowie aus der Buchungsbestätigung und etwaigen ergänzenden Vereinbarungen.
4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von PureVita nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. PureVita wird den Kunden über solche Änderungen unverzüglich in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
4.3 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PureVita gesetzten angemessenen Frist (mindestens 7 Tage): die angebotene Vertragsänderung anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern PureVita eine solche anbietet. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt das Angebot als abgelehnt und der Vertrag als aufgehoben (§ 651g Abs. 3 BGB).
4.4 Behördliche Vorgaben:
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Dies gilt insbesondere für Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevorschriften.
5. Preise und Zahlungsbedingungen / Kundengeldabsicherung
5.1 Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Im Reisepreis sind alle vereinbarten Leistungen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2 Kundengeldabsicherung:
Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung des Reiseveranstalters besteht, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne des § 651r BGB verlangt und entgegengenommen werden.
Der Absicherer ist:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112
E-Mail: [Kontakt einfügen]
Die Kundengeldabsicherung deckt die Rückerstattung von Zahlungen und die Kosten für die Rückbeförderung im Falle der Insolvenz von PureVita ab. Einzelheiten zur Kundengeldabsicherung werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
5.3 Zahlungsmodalitäten:
Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes geregelt ist:
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.
5.4 Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
5.5 Zahlungen erfolgen – sofern nichts anderes vereinbart – per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto von PureVita. Etwaige Kosten für Auslandsüberweisungen oder Bankgebühren trägt der Kunde.
5.6 Gehen fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung (mindestens 10 Tage) nicht ein, ist PureVita berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden with Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
5.7 Zahlungsarten:
PureVita akzeptiert folgende Zahlungsarten: Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal und weitere auf der Website angegebene Zahlungsmethoden. Bei Zahlung per Kreditkarte können Gebühren anfallen.
6. Preisänderungen nach Vertragsschluss
6.1 PureVita behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nachweislich und nach Vertragsschluss eingetreten die Preise für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder die für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse erhöhen und sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt.
6.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn PureVita den Kunden in klarer und verständlicher Weise spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) informiert und die Berechnung der Preiserhöhung erläutert.
6.3 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann PureVita dem Kunden die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von PureVita gesetzten angemessenen Frist (mindestens 7 Tage) das Angebot annimmt oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktritt. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt das Angebot als abgelehnt und der Vertrag als aufgehoben (§ 651g Abs. 3 BGB).
6.4 Preisreduktionen:
Sofern sich die Kosten für die Reiseleistungen nach Vertragsschluss nachweislich verringern, wird PureVita den Kunden informieren und den Reisepreis entsprechend anpassen.
7. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PureVita zu erklären; dem Kunden wird empfohlen, die Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail an info@purevita.group) vorzunehmen.
7.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert PureVita den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PureVita eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von PureVita zu vertreten ist oder am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
7.3 Stornopauschalen:
PureVita kann die Entschädigung wie folgt pauschal berechnen (in Prozent des Reisepreises pro Person; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung):
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 %
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 %
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 %
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 %
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80 %
2 Tage bis Reisebeginn oder Nichtantritt (No-Show): 90 %
7.4 Abweichende Stornopauschalen:
Abweichende, ggf. höhere Stornopauschalen können für bestimmte Leistungen (z. B. Linienflüge, Kreuzfahrten, Sondertarife) gelten, wenn hierauf in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Diese müssen konkret begründet und transparent dargelegt sein.
7.5 Nachweis geringerer Schäden:
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass PureVita kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. In diesem Fall wird PureVita den Kunden nur mit dem nachgewiesenen Schaden belasten.
7.6 Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren:
Für die Bearbeitung von Stornierungen werden keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren erhoben, sofern diese nicht im Einzelfall konkret und nachvollziehbar dargelegt werden und dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bleibt.
8. Umbuchungen und Ersatzpersonen
8.1 Umbuchungen:
Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Abreiseortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PureVita ein angemessenes Umbuchungsentgelt verlangen. Das Umbuchungsentgelt wird wie folgt berechnet:
Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn: EUR 25,00 pro Person
Umbuchungen 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: EUR 50,00 pro Person
Umbuchungen 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: EUR 75,00 pro Person
Umbuchungen weniger als 7 Tage vor Reisebeginn: EUR 100,00 pro Person
Zusätzlich können tatsächliche Mehrkosten (z. B. Preisdifferenzen, Gebühren von Leistungserbringern) berechnet werden. Der Kunde wird vor der Umbuchung über die Höhe des Entgelts informiert.
8.2 Ersatzperson:
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). PureVita kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.3 Haftung bei Ersatzperson:
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. PureVita kann hierfür ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von EUR 30,00 verlangen.
9. Rücktritt und Kündigung durch PureVita
9.1 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
PureVita kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Ausschreibung sowie der Buchungsbestätigung auf diese Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist hingewiesen wurde. Die Rücktrittsfrist beträgt:
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen (Art. 250 § 7 EGBGB).
Im Fall des Rücktritts wird der bereits gezahlte Reisepreis unverzüglich erstattet.
9.2 Rücktritt bei höherer Gewalt:
PureVita kann ebenfalls vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn PureVita durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall verliert PureVita den Anspruch auf den Reisepreis; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
9.3 Kündigung bei Vertragsverstoß:
PureVita kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält PureVita den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen.
10. Reiseunterlagen
10.1 Reiseunterlagen (z. B. Flugscheine, Hotelvoucher, weitere Unterlagen) werden dem Kunden je nach Art der Reise per E-Mail (z. B. als PDF) oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn die Unterlagen verfügbar sind.
10.2 Überprüfungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugehenden Reiseunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (z. B. Namen, Reisedaten, Leistungen) und PureVita unverzüglich auf Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen hinzuweisen. Fehler müssen spätestens 14 Tage vor Reisebeginn gemeldet werden.
10.3 Haftung bei unterlassener Überprüfung:
Sofern der Kunde die Überprüfung schuldhaft unterlässt und dadurch Schäden entstehen (z. B. Nichtantritt wegen falscher Daten), trägt der Kunde das Risiko.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelanzeige
11.1 Mängelanzeige:
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel der Reise unverzüglich gegenüber PureVita oder der von PureVita benannten Kontaktstelle vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktdaten ergeben sich aus den Reiseunterlagen.
11.2 Folgen unterlassener Mängelanzeige:
Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein, soweit eine zumutbare Abhilfe möglich gewesen wäre.
11.3 Mitwirkungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, Störungen zu vermeiden oder gering zu halten und PureVita über mögliche Schäden oder Risiken unverzüglich zu informieren.
11.4 Schadensersatz:
Der Reisende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm PureVita anstelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mängelfreie Leistung erbringt, sofern dies möglich ist und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
11.5 Haftung für Begleitpersonen:
Der Kunde haftet für begleitende Personen, auch für Minderjährige, und ist verpflichtet, diese auf die Reisebedingungen hinzuweisen.
12. Haftung von PureVita
12.1 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Die vertragliche Haftung von PureVita für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder PureVita für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 651p BGB).
12.2 Haftung bei Kardinalpflichten:
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die die Reise in wesentlicher Weise beeinträchtigen, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3 Haftung aus unerlaubter Handlung:
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und keine Körperschäden betreffen, ist die Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis und auf die Summe von 4.150 € pro Reisendem und Reise beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Internationale Übereinkommen und auf ihnen beruhende gesetzliche Vorschriften, die eine weitergehende Beschränkung oder einen Ausschluss der Haftung vorsehen, bleiben unberührt.
12.4 Haftung für Fremdleistungen:
Für Fremdleistungen, die PureVita ausdrücklich im Namen eines dritten Anbieters lediglich vermittelt (z. B. fakultative Ausflüge, Veranstaltungen, Sportkurse), und die als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet PureVita nicht als Reiseveranstalter, sofern dies in der Beschreibung und in der Buchungsbestätigung klar erkennbar ist. Die Haftung von PureVita bleibt insoweit auf die ordnungsgemäße Vermittlung beschränkt.
12.5 Ausschluss von Schadensersatz:
Ein Schadenersatzanspruch entfällt zur Gänze, wenn der Mangel/die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist oder einem an der Erbringung der Reiseleistung unbeteiligten Dritten oder die Vertragswidrigkeit auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
13. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt)
13.1 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht der Kontrolle der Vertragsparteien unterliegen, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z. B. Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks).
13.2 Sind PureVita oder der Kunde aufgrund solcher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhalten Kunden ihre geleisteten Zahlungen zurück; ein Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz besteht nicht.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 PureVita informiert den Kunden im Rahmen der Reiseausschreibung und Beratung über allgemein bekannte Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland und über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt, soweit diese PureVita bekannt sind oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt bekannt sein müssten.
14.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Er hat sich insbesondere rechtzeitig über die für seine Person geltenden Einreisebestimmungen, Gesundheits- und Impfempfehlungen zu informieren, insbesondere bei Angehörigen anderer Staaten.
14.3 Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa- oder Gesundheitsvorschriften entstehen (z. B. Nichtantritt oder Abbruch der Reise), gehen zu Lasten des Kunden, sofern sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von PureVita verursacht wurden.
15. Hinweise auf Reiseversicherungen
15.1 Im Reisepreis sind in der Regel keine Reiseversicherungen enthalten. PureVita empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen, insbesondere: Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung, ggf. Reisegepäckversicherung.
15.2 Der Abschluss der genannten Versicherungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
15.3 Soweit PureVita Versicherungsprodukte anbietet oder vermittelt, kommt der Versicherungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zustande. Es gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Die Versicherungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, kein Bestandteil der von PureVita veranstalteten Pauschalreise.
16. Datenschutz
16.1 PureVita verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Reisedaten, Zahlungsdaten, besondere Wünsche) zur Vorbereitung und Durchführung des Reisevertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
16.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der PureVita GmbH, abrufbar unter: https://www.purevita.group/datenschutz
17. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
17.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln, Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz sind gegenüber PureVita unter folgenden Kontaktdaten geltend zu machen:
PureVita GmbH, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden, Deutschland
E-Mail: info@purevita.group, Telefon: +49 611 23668996
17.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651i ff. BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
17.3 Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Körperschäden oder bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt.
18. Online-Streitbeilegung, Schlichtung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. PureVita nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle derzeit nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
18.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PureVita findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
18.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Wiesbaden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 38 ZPO).
18.4 Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
19. Änderung der AGB
19.1 PureVita behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website abrufbar. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bedingungen.
20. Salvatorische Klausel
20.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt. Die unzulässige oder ungültige Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
